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Förderung für Drillmaschinen und Einzelkornsätechnik

Bis zu 30% Investitionsförderung für Ihre neue Kverneland Sämaschinen

Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat 2024 in Kooperation mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
das „Investitionsförderung von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen“ mit dem Ziel des natürlichen Klimaschutzes gestartet.

Hier gibt es jetzt wieder bis zu 30% Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen.

Förderfähig sind unsere Zinkensämaschine Kverneland ts-drill mit Schmalschar XHD und alle pneumatischen Einzelkornsämaschinen der Kverneland Optima Baureihe mit HD-II und SX Säreihe.

 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen, anerkannte Naturschutzorganisationen und gewerbliche Maschinenringe.

 

SCHRITT 1
Interessenbekundung

Um einen Antrag zu stellen,  müssen Sie sich zunächst im Portal der Rentenbank registrieren um an der Interessenbekundung teilzunehmen.
Die letzte Interessensbekundung lief vom 1. Juni 2026 bis 22. Juni 2026.
Alle aktuellen Informationen zum Förderprogramm und die einzelnen Schritte finden sie auf den Seiten der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

 

SCHRITT 2
Sie haben eine Einladung zur Antragsstellung erhalten?

Für alle Aufträge über 1.000 Euro (netto) ist jetzt ein Angebotsvergleich durchzuführen. Fragen Sie jetzt bei Ihrem Kverneland Händler vor Ort oder unseren lokalen Ansprechpartnern ihr individuelles Angebot an: